Sicherheit und Selbstverteidigung ist ein Thema, das uns alle angeht. Eine der Möglichkeiten, dieses Bedürfnis zu stillen, ist die Anschaffung einer Selbstverteidigungswaffe wie einem Elektroschocker. Sie sind in Deutschland legal, aber man muss einige Punkte beim Kauf, dem Führen und Transport beachten
In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns auf die Legalität von Elektroschockern in Deutschland. Wir klären Fragen wie: Ist der Erwerb und Besitz eines Elektroschockers überhaupt legal? Unter welchen Bedingungen darf man ihn mit sich führen? Und was passiert, wenn man ihn tatsächlich einsetzen muss?
- Hintergründe über Elektroschocker
- Ist ein Elektroschocker legal?
- Welche Arten von Elektroschockern sind legal?
- Wer darf einen Elektroschocker erwerben?
- Was gilt es beim Mitführen zu beachten?
- Aufbewahrung und Transport: Was ihr wissen müsst
- Wann darf ich den Elektroschocker einsetzen?
- Wo und wie trainiere ich mit dem Elektroschocker?
- Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten mit dem Elektroschocker?
- Rechtliche Passagen & Quellen
Hintergründe über Elektroschocker
In diesem Ratgeber legen wir den Fokus auf einen ganz speziellen Aspekt von Elektroschockern: die Legalität. Es gibt viele Fragen, die sich rund um dieses Thema drehen. Aber keine Sorge, wir haben eine ganze Reihe von Beiträgen, die euch dabei helfen, ein umfassendes Bild zu bekommen.
Ist ein Elektroschocker legal?
Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: Ist ein Elektroschocker in Deutschland überhaupt legal? Die Antwort ist ja, aber mit einigen Einschränkungen. Elektroschocker sind nicht grundsätzlich verbotene Waffen, aber es gibt bestimmte Regeln, die ihr beachten müsst.
- Erwerb: Der Erwerb eines Elektroschockers ist in Deutschland legal, sofern das Gerät ein PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) hat. Ohne dieses Zeichen ist der Besitz illegal.
- Verbotene modifizierte Arten: Es gibt auch modifizierte Elektroschocker, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, zum Beispiel in Form eines Handys. Diese sind in Deutschland verboten.
- Lagerung und Transport: Der Elektroschocker sollte sicher aufbewahrt werden, vorzugsweise in einem abschließbaren Behälter. Beim Transport sollte das Gerät nicht sofort griffbereit sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Führen: Das Führen eines Elektroschockers in der Öffentlichkeit ist nur dann erlaubt, wenn ihr keinen Alkohol oder andere berauschende Substanzen konsumiert habt.
Beim Training solltet ihr darauf achten, dass ihr euch in einer kontrollierten Umgebung befindet und die Sicherheitsvorkehrungen beachtet. Der Einsatz gegen Angreifer ist nur im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe erlaubt. Ihr müsst also in einer Situation sein, in der euch keine andere Wahl bleibt, als den Elektroschocker zu verwenden.
Welche Arten von Elektroschockern sind legal?
Erstmal das Wichtigste: Achtet unbedingt auf das PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Dieses Zeichen garantiert, dass der Elektroschocker den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Ohne dieses Zeichen ist der Besitz in Deutschland illegal. Also, Augen auf beim Kauf!
Könnt ihr einen Elektroschocker im Ausland kaufen? Ja, das ist prinzipiell kein Problem, aber Vorsicht! Wenn das Gerät nicht das PTB-Prüfzeichen hat, dürft ihr es nicht nach Deutschland einführen. Das kann zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen.
Es gibt auch Elektroschocker, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, wie zum Beispiel in Form eines Handys oder Lippenstifts. Diese sind in Deutschland verboten. Auch das Modifizieren eines zugelassenen Elektroschockers ist illegal. Also Finger weg von DIY-Projekten in dieser Richtung!
Achtung diese Elektroschocker sind verboten: Vorsicht ist bei allen Geräten geboten, die nicht wie Elektroschocker aussehen bzw. diese Funktion integriert haben:
- Taschenlampe mit Schocker: Seit geraumer Zeit sind Selbstverteidigung-Taschenlampen im Umlauf, die durch eingesetzte Kontakte an der Vorderseite gleichzeitig als Elektroschocker dienen können. Diese sind verboten, da aktuell in Deutschland kein zugelassenes Gerät existiert. Diese Zulassung wird in Deutschland unter anderem nicht erteilt, weil Waffen hier als Waffen erkennbar sein müssen und keine Alltagsgegenstände imitieren dürfen.
- Taser-Pistolen: In Deutschland ebenfalls nicht zugelassen sind Elektroschocker, die auf Distanz wirken. Man sprach hier meist von „Elektroschockpistolen“ oder „Tasern„. Diese sind für den privaten Gebrauch nicht erlaubt, sondern lediglich der Polizei vorbehalten, da die Leistung deutlich über dem als unbedenklich geltenden Wert liegt.
- Schlagstock/ Schlagring mit Schocker: Auch wenn manche Modelle durchaus als „Schlagstock“ dienen könnten, sind solche Modelle in Deutschland nicht erwerbbar.
Wer darf einen Elektroschocker erwerben?
- Alter: In Deutschland müsst ihr mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Elektroschocker erwerben zu dürfen. Das gilt sowohl für den Kauf im Laden als auch online.
- Waffenschein notwendig? Für den Erwerb und Besitz eines Elektroschockers mit PTB-Prüfzeichen braucht ihr keinen Waffenschein. Aber Achtung, das gilt nur für den Besitz. Das Führen in der Öffentlichkeit ist eine andere Geschichte, dazu später mehr.
- Waffenbesitzkarte oder Ähnliches: Eine Waffenbesitzkarte oder ähnliche Dokumente sind für den Erwerb eines Elektroschockers nicht erforderlich.
Was gilt es beim Mitführen zu beachten?
Ihr habt euch also einen Elektroschocker zugelegt und fragt euch jetzt, wo ihr ihn überall mitnehmen dürft?
- Grundsätzlich ja, aber es gibt Einschränkungen. Ihr dürft den Elektroschocker in der Öffentlichkeit nur dann mitführen, wenn er das PTB-Prüfzeichen hat.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen wird es komplizierter. Hier ist das Mitführen eines Elektroschockers meistens nicht erlaubt. Das gilt für Konzerte, Sportveranstaltungen und ähnliche Events. Also, besser zu Hause lassen, wenn ihr auf ein Konzert oder ins Stadion geht.
- Was gilt als „Veranstaltung“? Unter „Veranstaltung“ versteht man im Allgemeinen alle öffentlichen Events, bei denen Menschen in größerer Anzahl zusammenkommen. Das kann ein Weihnachtsmarkt sein, aber auch ein Kaufhaus während eines Schlussverkaufs oder eine politische Demonstration.
- Ist ein Club-Besuch eine Veranstaltung? Ja, ein Club-Besuch zählt in der Regel als Veranstaltung. Das bedeutet, dass ihr den Elektroschocker dort nicht mitnehmen dürft.
Aufbewahrung und Transport: Was ihr wissen müsst
- Zuhause könnt ihr den Elektroschocker an einem Ort eurer Wahl aufbewahren. Wichtig ist nur, dass er für Kinder unzugänglich ist.
- Darf ich den Elektroschocker im Auto im Handschuhfach haben? Ja, das ist erlaubt, solange der Elektroschocker das PTB-Prüfzeichen hat. Aber denkt daran, dass er im Handschuhfach nicht unbedingt vor neugierigen Blicken geschützt ist.
- Muss ich die Waffe in einem Tresor bzw. Behälter verschließen? Nein, das ist nicht notwendig. Ein Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen muss nicht in einem Tresor oder speziellen Behälter aufbewahrt werden.
- Wenn ihr mit dem Flugzeug reist, gehört der Elektroschocker ins aufgegebene Gepäck und nicht ins Handgepäck. Ihr solltet zwingend mit der Airline Rücksprache halten und euch zudem über die rechtliche Situation im Urlaubsland informieren. Bei Bahnreisen gibt es keine speziellen Vorschriften, aber auch hier gilt: besser im Koffer als in der Handtasche.
Wann darf ich den Elektroschocker einsetzen?
Grundsätzlich gilt: Ein Elektroschocker darf nur zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Das heißt, wenn ihr euch in einer Situation befindet, in der ihr euch bedroht fühlt oder angegriffen werdet. Aber Achtung, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt bleiben. Ihr dürft also nicht einfach drauflos schocken, nur weil euch jemand schief angesehen hat.
Bevor ihr den Elektroschocker einsetzt, müsst ihr euch sicher sein, dass keine andere Lösung in Sicht ist. Außerdem solltet ihr immer daran denken, dass der Einsatz eines Elektroschockers ernsthafte Verletzungen verursachen kann. Daher ist es ratsam, den Elektroschocker nur als letztes Mittel zu verwenden und wenn möglich, vorher eine lautstarke Warnung auszusprechen. Und nicht vergessen: Nach dem Einsatz unbedingt die Polizei informieren.
Wo und wie trainiere ich mit dem Elektroschocker?
Bevor ihr mit dem Training beginnt, solltet ihr euch unbedingt mit der Bedienungsanleitung eures Geräts vertraut machen. Kennt die verschiedenen Funktionen und wie man sie aktiviert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherheit. Trainiert niemals in der Nähe von Kindern oder Haustieren und stellt sicher, dass ihr genügend Platz habt. Und natürlich: Übt nur mit einem ungeladenen Gerät oder einer speziellen Trainingsversion.
Das Training mit einem Elektroschocker auf privatem Grund erlaubt. Öffentliche Plätze oder gar belebte Gebiete sind tabu. Einige spezialisierte Selbstverteidigungsschulen bieten auch Kurse im Umgang mit Elektroschockern an. Dort könnt ihr unter professioneller Anleitung üben und bekommt wertvolle Tipps.
Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten mit dem Elektroschocker?
Wenn ihr den Elektroschocker als Angriffswaffe einsetzt, seid ihr schnell im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung. Das kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen. Selbst wenn ihr euch „nur“ bedrohlich verhaltet, könnt ihr mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Das unerlaubte Führen eines Elektroschockers kann ebenfalls ernsthafte Konsequenzen haben. Hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Besonders heikel wird es bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es gibt bereits einige Gerichtsurteile, die sich mit dem unerlaubten Führen oder dem Einsatz von Elektroschockern beschäftigen. Ein Beispiel ist das Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 1115 Ds 463 Js 230288/17). In diesem Fall wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt.
Rechtliche Passagen & Quellen
- § 40 WaffG: Elektroimpulsgeräte sind verbotene Waffen
- § 42 Abs. 1 WaffG: Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen
- § 42 Abs. 2 WaffG: Ausnahmeerlaubnis
- § 52 Abs. 3 Nr. 1 StGB: Strafbarkeit
- § 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung
- § 32 StGB: Notwehr
Weiterführende Informationen:
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- Mobbing am Arbeitsplatz: Tipps & Hilfestellungen für Betroffene - 15. November 2023
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